Trotz jahrelanger Diskussion gebe es keine Verbesserung der Situation, der von Armut und Armutsfolgen betroffenen Kinder und Jugendlichen in Deutschland, heißt es in dem Beschluss. „Es gibt kein Analyse-, vielmehr ein Handlungsproblem.“
„Die Armut von Kindern und Jugendlichen umfasst materielle Armut, mangelnde Bildungschancen, gesundheitliche Benachteiligung und fehlende Teilhabe“, heißt es in dem Beschluss. Bei der Einführung einer Kindergrundsicherung sei wichtig, dass das Wohlergehen jedes Kindes gleichwertig sei. Alle Familienformen müssten gleich behandelt und Familien materiell abgesichert werden. Die Kindergrundsicherung soll als eine Leistung mit niedrigschwelligem Zugang an die Stelle der Förderung von Kindern über das Steuerrecht beziehungsweise über verschiedene Sozialleistungen treten.
Quelle: Evangelischer Pressedienst (epd) West
Abdruck mit freundlicher Genehmigung des epd-West.